Für einen gesunden und kontinuierlichen Zufluss ausländischer Direktinvestitionen (FDIs) nach Nigeria hat das Land im Laufe der Jahre einen freundlichen Rechtsrahmen für den Schutz ausländischer Direktinvestitionen (FDIs) geschaffen.
In dieser Reihe von Richtlinien für ausländische Investoren bitqt die Geschäftstätigkeit in Nigeria werden wir die rechtlichen Mechanismen untersuchen, die eingerichtet wurden, um einen zunehmenden Zufluss ausländischer Direktinvestitionen zu fördern und das Vertrauen ausländischer Investoren in das Land zu sichern.
Wir werden den Schutz ausländischer Investoren diskutieren, der von der Gewissheit von Schiedsverfahren und anderen Streitbeilegungsmechanismen im Land reicht.
Tatsache ist bei modernen Wirtschaftssystemen, dass kein Land wirtschaftlich eine Insel sein kann; Der Schutz ausländischer Direktinvestitionen (FDI) ist für die erfolgreiche Erreichung der Geschäftsziele ausländischer Investoren und die wirtschaftliche Entwicklung einer Volkswirtschaft sehr wichtig.
Es gibt Schritte, die Gastländer rechtmäßig in Ausübung ihrer Souveränität und Macht unternehmen können, die dazu führen können, dass ausländische Investoren die Früchte ihrer Investitionen ernten.
Zu den Maßnahmen der Regierung des Gastlandes, die sich nachteilig auf ausländische Investitionen auswirken können, gehören Verstaatlichungen; die Handlung einer Regierung, die die Kontrolle über ein privates Unternehmen übernimmt und es in staatliches oder öffentliches Eigentum überführt.
Enteignung; die Handlung einer Regierung, die Eigentum oder Eigentum in Privatbesitz zum Gebrauch und zum Nutzen der Öffentlichkeit oder im öffentlichen Interesse in Besitz nimmt oder sich anderweitig damit einmischt.
Die Gesetzgebungs- und Verwaltungsakte der Regierung als Regierungsmaßnahmen können auch negative Auswirkungen auf die Geschäfte ausländischer Investoren in Nigeria haben.
Dies ist die indirekte oder schleichende Form der Enteignung. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Funktionsweise von der physischen und tatsächlichen Übernahme der Vermögenswerte eines Investors die Aufmerksamkeit auf die Gesetzgebungs- und Verwaltungsakte der Regierung verlagerte.
Während bei dieser Art der staatlichen Kontrolle einem ausländischen Investor nicht das Eigentum an einem Vermögenswert entzogen wird, ist er in der Lage, den Wert von Immobilien und Investitionen des ausländischen Eigentümers erheblich zu verringern.
Ausländische Investoren investieren nicht gerne in Länder mit Risiken wie dem willkürlichen Widerruf einer Lizenz; Genehmigung oder Konzession, nachdem der Investor die erforderlichen Investitionen getätigt hat.
Die Förderung und Ausweitung internationaler Geschäftsbeziehungen und die Bedeutung ausländischer Direktinvestitionen für die wirtschaftliche Entwicklung Nigerias haben das Land veranlasst, einige ausländische Geschäftsschutzgesetze zu erlassen, um ausländische Investoren zu ermutigen.
Nigeria hat sich beim Schutz potenzieller ausländischer Investoren hervorragend bewährt.
Investitionsverträge
Trotz der Bestimmungen von Abschnitt 12 der nigerianischen Verfassung sind vom Land geschlossene Investitionsverträge bindend und gegen Nigeria nach der Ratifizierung nach dem Prinzip des 'pacta sunt servanda' durchsetzbar.
Auch durch wörtliche Anwendung von Artikel 31 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, der vorsieht, dass ein Vertrag nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen Bedeutung des Vertrags auszulegen ist.
Bilaterale Investitionsabkommen (BITs): Nigeria schloss 1979 mit Deutschland seinen ersten bilateralen Investitionsvertrag (BIT), der 1986 in Kraft trat.
Laut meiner Untersuchung hat Nigeria zwischen 1986 und November 2015 28 bilaterale Investitionsabkommen (BITs) abgeschlossen.
Von der Gesamtzahl sind derzeit 13 in Kraft, 14 sind unterzeichnet und 1 aufgehoben. Die derzeit geltenden bilateralen Investitionsabkommen (BITs) sind diejenigen, die mit Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Rumänien, Serbien, Spanien, Südkorea, Schweden, der Schweiz, Taiwan und dem Vereinigten Königreich geschlossen wurden.
Die 14 von Nigeria unterzeichneten, aber noch nicht in Kraft tretenden BITs wurden bereits 1996 unterzeichnet.
Zusätzlich zu den üblichen Investitionsschutzstandards sehen diese BITs vor, dass ein Vertragsstaat die Aufrechterhaltung, Verwaltung und Veräußerung von Investitionen in seinem Hoheitsgebiet von Staatsangehörigen oder Unternehmen der anderen Vertragspartei nicht durch irrationale oder unlautere Mittel schädigt.
Der gleiche Ersatz für Verluste, die einem inländischen Anleger durch ein Sicherheitsereignis entstanden sind, steht dem Anleger aus dem anderen Vertragsstaat zu.
Diese BITs sehen auch das Recht auf Abtretung vor, bitqt ausländischen Investoren ermöglicht, eine geeignete Kapitalanlageversicherung abzuschließen, und dass diese Kapitalanlageversicherungsanbieter in ihrem Namen in Nigeria Abhilfe schaffen können.
Auch die derzeit geltenden BITs stellen zufriedenstellende Anforderungen an den Standard-Investitionsschutz. Dazu gehören gerechte und gerechte Behandlung, Dachklauseln, Meistbegünstigungsstatus, Inländerbehandlung, Verpflichtungen gegen willkürliche und diskriminierende Maßnahmen und Sicherheit.
Multilaterale Investitionsabkommen (MITs): Der Vertrag über die Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten (ECOWAS) ist einer der berühmten MITs, denen Nigeria beigetreten ist. Der ECOWAS-Vertrag wurde am 28. Mai 1975 unterzeichnet; es trat am 20. Juni 1975 in Kraft.
Der Vertrag hat derzeit 15 Unterzeichner, die Mitgliedsstaaten der ECOWAS sind.
Artikel 2 des Vertrags verleiht Unternehmen, deren Beteiligungskapital im Besitz von zwei oder mehr Mitgliedstaaten ist, sowie Bürgern oder Einrichtungen der Gemeinschaft den Status eines „Gemeinschaftsunternehmens“.
Artikel 16 des Vertrags sieht vor, dass Gemeinschaftsunternehmen in Bezug auf Anreize und Vorteile eine Vorzugsbehandlung genießen und von der Regierung eines Mitgliedstaats nur aus triftigen Gründen des öffentlichen Interesses verstaatlicht oder enteignet werden dürfen und vorbehaltlich der Zahlung unverzüglich und angemessene Entschädigung.
Der Investitionsvertrag der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) ist ein weiteres MIT Nigeria, das günstige Bedingungen für ausländische Investitionen im Land bietet.
OIC ist ein Vertrag mit einem Abkommen über die Förderung, den Schutz und die Garantie von Investitionen zwischen den Mitgliedstaaten der Organisation der Islamischen Konferenz, das im September 1986 in Kraft trat.
Kapitel 2 des Vertrags verpflichtet alle Mitgliedstaaten der Organisation Islamischer Länder, dem investierten Kapital eines Investors, der Staatsangehöriger eines anderen Vertragsmitgliedstaats ist, angemessene Sicherheit und Schutz zu bieten.
Die Schutzbestimmungen umfassen insbesondere den Genuss der Gleichbehandlung, die Verpflichtung, keine Maßnahmen zu ergreifen, die das Eigentum am Kapital oder der Investition des Anlegers direkt oder indirekt beeinträchtigen können, und keine Investition zu enteignen, es sei denn, sie liegt im öffentlichen Interesse und gegen unverzügliche Zahlung angemessener Vergütung.
Die Gaststaaten sind außerdem verpflichtet, die kostenlose Rückführung des Kapitals und der Erträge eines Investors zu gewährleisten.
Konventionen, die Nigeria unterzeichnet hat:
Das Land hat eine Reihe von Übereinkommen unterzeichnet, die zum Schutz ausländischer Direktinvestitionen abgeschlossen wurden.
Das bedeutendste Übereinkommen in diesem Zusammenhang ist das Übereinkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten (ICSID-Übereinkommen).
Das International Center for the Settlement of Investment Disputes (ICSID) als Schiedsinstitut der Weltbankgruppe ist eine vollständig integrierte, in sich geschlossene Schiedsinstitution, die Standardschiedsklauseln, Schiedsverfahrensregeln, Vereinbarungen für Gerichtsstände, finanzielle Vereinbarungen und administrative Unterstützung bereitstellt, einschließlich die Ernennung von Schiedsrichtern zu den Parteien.
Das Übereinkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten (ICSID) sieht in erster Linie die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Investoren und souveränen Aufnahmestaaten vor.
Sie hat auch die notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen ergriffen, um die Resolution der Konvention in Nigeria wirksam zu machen, indem sie sie als innerstaatliche Gesetzgebung im Dekret Nr. 49 des Internationalen Zentrums für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (Vollstreckung von Schiedssprüchen) von 1967 erlassen hat.
Ein weiteres bedeutendes Investitionsschutzübereinkommen, dem Nigeria beigetreten ist, ist das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche.
Die New Yorker Konvention wurde im Juni 1958 von den Vereinten Nationen verabschiedet und verpflichtet die innerstaatlichen Gerichte in den Unterzeichnerstaaten, Schiedsvereinbarungen in Kraft zu setzen und auch gültige Schiedssprüche anderer Unterzeichnerstaaten anzuerkennen und durchzusetzen.
Das New Yorker Übereinkommen ist mit anderen Worten für die Vollstreckung von Schiedssprüchen aus Nicht-ICSID-Investitionsschiedsverfahren von besonderer Bedeutung.
In dem Versuch, die gesetzlichen Richtlinien für die Geschäftstätigkeit in Nigeria für beabsichtigte ausländische Investoren bewusst zu machen, werden wir insbesondere die inländischen Gesetze und Investitionsabkommen überprüfen, die zusammen den rechtlichen Rahmen für den Schutz ausländischer Investitionen im Land bilden.
Der innerstaatliche Rechtsrahmen:
Die bemerkenswerte Investitionsgesetzgebung in Nigeria ist der Nigerian Investment Promotion Commission Act, CAP N117 Laws of the Federation of Nigeria ("NIPC Act").
Das NIPC-Gesetz bietet den grundlegenden und geeigneten Rechtsrahmen für den Schutz ausländischer Investoren im Land. Teil 5 des NIPC-Gesetzes sieht vor, dass Ausländer in jedes Unternehmen in Nigeria investieren und sich daran beteiligen können.
Ihnen wird die uneingeschränkte Übertragung von Geldern, die der Investition zuzurechnen sind, wie Gewinnen, Dividenden, Zahlungen im Zusammenhang mit der Kreditbedienung und der Überweisung von Erlösen aus dem Verkauf oder der Liquidation von Vermögenswerten oder jeglicher Beteiligung an dem Unternehmen durch einen zugelassenen Händler in frei konvertierbaren Währungen zugesichert Währung.
Abschnitt 25 des NIPC-Gesetzes sieht eindeutig vor, dass kein Unternehmen ohne sofortige Zahlung einer Entschädigung enteignet oder verstaatlicht werden darf; derselbe Abschnitt sieht auch eine Schutzklausel für einen Investor vor, um eine „schleichende“ Enteignung geltend zu machen, indem festgestellt wird, dass die beanstandeten Handlungen indirekt zu einer Enteignung führen oder eine Enteignungstendenz haben.
Schließlich sieht das NIPC-Gesetz vor, dass Streitigkeiten zwischen einem ausländischen Investor und einer Regierung in Nigeria, die sich aus einer Investition ergeben, im Rahmen eines zwischen der nigerianischen Regierung und jedem Staat, in dem der ausländische Investor ist, geschlossenen Investitionsvertrags einem Schiedsverfahren unterzogen werden National.
Es sieht ferner vor, dass bei Meinungsverschiedenheiten zwischen der nigerianischen Regierung und dem ausländischen Investor über die Art der Streitbeilegung die Streitigkeit dem ICSID zur Schlichtung vorgelegt wird.
Ausländischen Investoren steht es daher in Nigeria frei, ein Schiedsverfahren gegen eine Regierung einzuleiten, selbst nachdem sie eine Klage oder Widerklage gegen die Regierung vor einem Gericht oder einem inländischen Schiedsverfahren erhoben haben.
Ein weiteres inländisches Gesetz, das ausländischen Investoren Schutz bietet, ist das Devisengesetz (Überwachungs- und Miscellaneous Provisions Act) CAP F34.
Abschnitt 15 dieses Gesetzes sieht vor, dass jede Person über einen autorisierten Händler, der dem ausländischen Investor eine Kapitaleinfuhrbescheinigung ausstellt, in jedes Geschäftsvorhaben investieren kann, in dem ausländische Währung oder Kapital nach Nigeria importiert wird.
Unterabschnitt (4) desselben Abschnitts garantiert zusätzlich die bedingungslose Übertragbarkeit von Geldern in frei konvertierbarer Währung solcher Gelder, die aus einer Investition in Nigeria mit Fremdwährung stammen, einschließlich Dividenden und Gewinnen, Zahlungen in Bezug auf Kreditdienstleistungen und Überweisungen des Erlöses aus dem Verkauf oder der Liquidation von Vermögenswerten.
Eine ähnliche Bestimmung zur Rückführung findet sich auch in Abschnitt 18 des Nigeria Export Processing Zones Act, CAPN107 ("NEPZA Act").
Abschnitt 18 des NEPZA-Gesetzes sieht vor, dass ausländische Investoren, die in umrissene Unternehmen innerhalb einer Exportzone investieren, berechtigt sind, in der Zone erzielte Gewinne und Dividenden abzuführen und ausländische Kapitalinvestitionen jederzeit mit Kapitalzuwachs der Investitionen zurückzuführen.
Andere Gesetze zum Schutz ausländischer Investoren sind das Schieds- und Schlichtungsgesetz. Das Gesetz gibt ausländischen Investoren die Möglichkeit, die Art und Weise der Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus ihren Investitionen ergeben können, ohne Rechtsstreit vor inländischen (Nigeria) Gerichten zu bestimmen.
In der Erwartung, dass ein solcher Vergleich die Rechte ausländischer Investoren und ihre Investitionen sicher und effizient schützt und durchsetzt, bietet sie einen Rahmen für inländische Schiedsverfahren und sieht auch Vorkehrungen für internationale Handelsschiedsverfahren vor, die von ausländischen Investoren bevorzugt werden.
Abschnitt 56 (2) (d) definiert „internationale Schiedsgerichtsbarkeit“ als jedes Schiedsverfahren, dessen Behandlung die Parteien in der Schiedsvereinbarung ausdrücklich als internationales Schiedsverfahren vereinbart haben. Das Gesetz sieht vor, dass jeder Schiedsspruch nach dem New Yorker Übereinkommen vollstreckbar ist.