Sie benötigen einen Lkw-Führerschein, wenn Sie einen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen oder (wenn kein zulässiges Gesamtgewicht vorhanden ist) mit einem Leergewicht von mehr als 1.525 kg zum Transport von Gütern gegen Entgelt oder im Zusammenhang mit a Handel oder Gewerbe. (In diesem Fall bedeutet „Waren“ Waren oder Lasten jeglicher Art).
Für eine Fahrzeug-Anhänger-Kombination benötigen Sie in der Regel einen Lkw-Führerschein, wenn die zulässigen Gesamtgewichte oder das Leergewicht der Fahrzeug-Anhänger-Kombination die oben für ein einzelnes Fahrzeug angegebenen Grenzwerte überschreiten.
Die Fahrerlaubnis sollte auf den Namen der Person, DodikErwansyah Firma oder Personengesellschaft beantragt werden, die der „Benutzer“ des Fahrzeugs ist.
Sie gelten als Benutzer des Fahrzeugs, wenn:
• Sie sind der Fahrer und Eigentümer des Fahrzeugs; oder
• es sich im Rahmen eines Miet-, Ratenkauf- oder Leihvertrags in Ihrem rechtmäßigen Besitz befindet; oder
• Der Fahrer ist Ihr Angestellter oder Vertreter (d. h. Sie bezahlen ihn für das Fahren das Fahrzeug für Sie).
Ausnahmen von der Fahrerlaubnis für Nutzfahrzeuge
Ausnahmeregelung für Kleinanhänger
• Ein Anhänger mit einem Leergewicht von weniger als 1.020 kg muss bei der Gewichtsberechnung für ein Fahrzeug mit Anhänger nicht berücksichtigt werden. Es kann daher bei der Aufsummierung von Gesamtbruttogewichten oder Leergewichten darauf vernachlässigt werden, ob diese über der Schwelle für die Pflicht zur Fahrerlaubnispflicht liegen.
• Diese Befreiung gilt jedoch nicht, wenn Sie fremde Güter gegen Entgelt befördern (z. B. als Kurier- oder Speditionsunternehmen). In solchen Fällen muss die Gewichtsberechnung jeden angehängten Anhänger (unabhängig vom Gewicht des Anhängers) umfassen. Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen oder (bei fehlendem Kennzeichen) einem Leergewicht von mehr als 1.525 kg ist in diesem Fall eine Einheitszulassung erforderlich.
Andere Ausnahmen von der Betreiberlizenzierung
Einige Fahrzeuge benötigen keine Betriebserlaubnis. Diese sind:
• Fahrzeuge, die vor 1977 erstmals verwendet wurden und deren Leergewicht 1.525 kg nicht übersteigt und deren zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg übersteigt (und weniger als 3.556,21 kg beträgt);
• Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die öffentliche Straßen weniger als 9,654 km (6 Meilen) pro Woche benutzen, während sie sich zwischen Privatgeländen bewegen, die derselben Person gehören;
• Fahrzeuge, die mit einem Gewerbeschein (d. h. mit Gewerbekennzeichen) verwendet werden;
• Fahrzeuge, die für die Beförderung von Personen und deren Gegenständen (Anhänger) konstruiert oder angepasst sind und zu diesem Zweck verwendet werden;
• Fahrzeuge, die von den britischen Streitkräften Ihrer Majestät verwendet werden oder unter deren Kontrolle stehen
• Fahrzeuge, die von Kommunalbehörden für Zwecke des Zivilschutzes oder zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit Maß- und Gewichtserlassen oder dem Verkauf von Lebensmitteln und Arzneimitteln verwendet werden;
• Fahrzeuge, die von einer Straßenverkehrsbehörde im Sinne von Abschnitt 196 des Straßenverkehrsgesetzes von 1988 (d. h. Bereitstellung von Brückenwaagen) verwendet werden;
• Fahrzeuge, die für Polizei-, Feuerwehr- oder Krankenwagenzwecke verwendet werden;
• Lösch- und Rettungsfahrzeuge, die in Bergwerken eingesetzt werden;
• Fahrzeuge der Royal National Lifeboat Institution und der Küstenwache, wenn sie zum Transport von Rettungsbooten, Ausrüstung oder Besatzung verwendet werden;
• Fahrzeuge, die von Wasser-, Strom-, Gas- und Telefongesellschaften für Notfälle bereitgehalten werden;
• Traktoren, einschließlich landwirtschaftlicher Traktoren, die für die in Teil II von Anhang 3 der Goods Vehicles (Licensing of Operators) Regulations 1995 beschriebenen spezifischen Zwecke innerhalb von 24,135 km (15 Meilen) von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder landwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden;
• Fahrzeuge, die zum Transport von Gütern innerhalb von Flugplätzen verwendet werden;
• Fahrzeuge, die für Beerdigungen verwendet werden;
• unvollständige Fahrzeuge im Test- oder Versuchsbetrieb;
• Fahrzeuge, die für oder im Zusammenhang mit (oder auf dem Weg zu) Schneeräumung oder Verteilung von Salz, Splitt usw. verwendet werden;
• Fahrzeuge, die auf dem Weg zu einer Untersuchung des Verkehrsministeriums sind und auf Verlangen eines Prüfers beladen vorgeführt werden;
• Elektro- und Dampffahrzeuge;
• Bergefahrzeuge. Paragraph 3 der Goods Vehicles (Licensing of Operators) Regulations 1995 besagt, dass ein Bergungsfahrzeug die gleiche Bedeutung hat wie in Teil V von Anhang 1 des Vehicle Excise and Registration Act 1994 (d. h. ein Fahrzeug, das für irgendjemanden gebaut oder dauerhaft angepasst wird oder mehr zum Anheben, Abschleppen und Transportieren eines behinderten Fahrzeugs)
• ein Fahrzeug mit dauerhaft daran befestigter Ausrüstung für die Lebensdauer dieses Fahrzeugs. Beispiele für solche Geräte sind fest installierte Maschinen oder Geräte. Darüber hinaus sind die einzigen anderen Güter oder Lasten, die solche Fahrzeuge befördern dürfen, diejenigen, die für die Verwendung in Verbindung mit dieser ortsfesten Ausrüstung unerlässlich sind. Lose Werkzeuge, Kochutensilien, Lebensmittel, Möbel oder Präsentationsmöbel aller Art oder sonstige Gegenstände, die nicht fester Bestandteil des Fahrzeugs sind, sind grundsätzlich keine für die Benutzung der ortsfesten Einrichtung notwendigen Güter.
• Turmwagen und alle Anhänger, die Güter transportieren, die mit der vom Fahrzeug ausgeführten Arbeit zusammenhängen;
• Mehrzweckfahrzeuge (z. B. Land Rover) und ihre Anhänger;
• Anhänger, deren Hauptzweck nicht der Transport von Gütern ist, sondern dies nebenbei im Zusammenhang mit dem Bau, der Instandhaltung oder der Reparatur von Straßen tun;
• Straßenwalzen und Anhänger;
• Schaustellerfahrzeuge und -anhänger. (solche Fahrzeuge sollten auf den Namen einer Person zugelassen sein, die dem Geschäft eines reisenden Schaustellers nachgeht, wenn sie der einzige Benutzer des Fahrzeugs zu diesem Zweck und zu keinem anderen Zweck ist);
• Crown-Fahrzeuge, bei denen es sich um Fahrzeuge handelt, die von zentralen Regierungsstellen (z. B. Innenministerium, Verkehrsministerium), aber nicht von ihren externen Auftragnehmern betrieben werden;
• Fahrzeuge, die zur Durchführung von Kabotage im Vereinigten Königreich zugelassen sind (bei Kabotage dürfen gebietsfremde Transportunternehmen aus einem EU-Mitgliedstaat vorübergehend Inlandstransporte innerhalb eines anderen Mitgliedstaats durchführen).
• Fahrzeuge, die von in Nordirland niedergelassenen Unternehmern für den internationalen Transport eingesetzt werden; und
• Fahrzeuge, die gemäß den Bestimmungen der Güterkraftwagen (Op Fahrerlizenzen) (Temporary Use in Great Britain) Regulations 1980. Diese Regulations enthalten Bestimmungen für die Nutzung von nordirischen Fahrzeugen in Großbritannien, die ein Betriebszentrum in Nordirland haben, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Eigene Rechnung (Fahrzeuge, die für Ihre eigenen Zwecke und nicht zur Vermietung oder Entgeltnutzung verwendet werden, z. B. eingeschränkte Betreiber) und Miet- und Prämienbetriebe fallen unter die Ausnahme.